Angeordnete Mediation / Besuchsrecht

Sie sind bereits getrennt oder geschieden, der Konflikt auf Elternebene wurde jedoch nicht gelöst und ein sachliches Gespräch ist schon länger nicht mehr möglich. Um das gemeinsame Kind/die gemeinsamen Kinder nicht in den Konflikt einzubeziehen bzw. um das Kindeswohl nicht zu gefährden sowie deren Rechte zu schützen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Mediation anordnen. Ziel einer angeordneten Mediation ist es, die getrennt lebenden Eltern zu unterstützen, sich auf der Elternebene so zu verständigen, damit für die betroffenen Kinder eine Situation geschaffen wird, die das Kindeswohl wahrt und zu einer optimalen Entwicklung der Kinder beiträgt.

Mediatorinnen und Mediatoren im Praxisfeld Angeordnete Mediation / Besuchsrecht